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Wie wird FINSA umgesetzt?

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DIES IST KEINE RECHTSBERATUNG - BITTE WENDEN SIE SICH AN IHREN EIGENEN RECHTSBERATER.

Am 1. Januar 2018 ist in der Schweiz das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) in Kraft getreten (der Bundesrat regelt neue Details). Das neue Gesetz löst das alte Bankengesetz ab und regelt alle Finanzdienstleister in der Schweiz.

Der Hauptzweck des FIDLEG ist der Schutz der Verbraucher, indem sichergestellt wird, dass nur qualifizierte und seriöse Anbieter Finanzdienstleistungen in der Schweiz anbieten. Um als Finanzdienstleister in der Schweiz tätig zu sein, müssen Sie nun eine Lizenz der FINMA, der Schweizer Finanzaufsichtsbehörde, erhalten.

Nur Anbieter, die strenge Qualifikationen erfüllen und die strengen Regeln und Vorschriften einhalten, erhalten eine Lizenz von der FINMA. Was bedeutet das nun für die Kunden und wie automatisiert InvestGlass diesen Bankprozess?

First FINSA soll das Vertrauen stärken... Die Kunden können sicher sein, dass nur konzessionierte Anbieter in der Schweiz Finanzdienstleistungen anbieten dürfen. Alle Anbieter, die von der FINMA eine Bewilligung erhalten haben, werden regelmässig kontrolliert, um die Einhaltung der FIDLEG-Vorschriften sicherzustellen. Die Kunden können sich sicher sein, dass sie es mit einem seriösen Anbieter zu tun haben, wenn sie mit einem lizenzierten Anbieter Geschäfte tätigen.

Das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) gilt für alle Finanzdienstleister in der Schweiz. Dazu gehören Banken, Versicherungen, Vermögensverwalter und alle anderen Unternehmen, die Finanzdienstleistungen für Verbraucher erbringen.

Auf ihrer FIDLEG-Website informieren die Banken über die neuesten Anforderungen aus dem Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen (FIDLEG) und die Massnahmen, die die Banken ergriffen haben, um diese ab dem 1. Januar 2022 in die Praxis umzusetzen.

In diesem Artikel stellen wir Ihnen die wichtigsten Aspekte von FinSa vor und wie InvestGlass CRM und PMS diese Herausforderungen lösen.

Finanzdienstleistungsgesetz FinSa - Definitionen

Im Sinne des Finanzdienstleistungsgesetzes sind Finanzdienstleistungen die:

  • Erwerb oder Veräußerung von Finanzinstrumenten;
  • Entgegennahme und Übermittlung von Aufträgen über Finanzinstrumente;
  • Verwaltung von Finanzinstrumenten und diskretionäres Portfoliomanagement, auch zentralisierte Verwaltung genannt;
  • Abgabe von persönlichen Empfehlungen zu Geschäften mit Finanzinstrumenten, die wir Anlageberatung nennen;
  • Gewährung von Krediten zur Finanzierung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten oder Lombardkrediten.

Ein Finanzinstrument ist ein Wertpapier oder ein anderes vertragliches Recht oder eine Verpflichtung, die dem Inhaber ein finanzielles Interesse an einem oder mehreren zugrunde liegenden Vermögenswerten verleiht.

Eine Übermittlung von Handelsaufträgen liegt vor, wenn Sie ein Wertpapier im Namen einer anderen Person kaufen oder verkaufen. Dazu gehört auch die Erteilung eines Auftrags an ein Finanzinstitut zum Kauf oder Verkauf eines Wertpapiers im Namen einer anderen Person.

Eine persönliche Finanzempfehlung ist eine Anlageberatung, die einem einzelnen Anleger erteilt wird. Es ist wichtig, daran zu denken, dass persönliche Finanzempfehlungen nur von qualifizierten und registrierten Anlageberatern gegeben werden sollten. nicht zugelassene Anbieter dürfen keine persönlichen Finanzempfehlungen geben.

Lombardkredite sind Kredite, die zur Finanzierung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten gewährt werden. Diese Kredite werden in der Regel an Privatpersonen oder Unternehmen mit guter Bonität vergeben. Lombardkredite gehören zu den kurzfristigen Krediten, und der Zinssatz ist in der Regel höher als bei anderen Arten von Krediten.

Wohnungskreditblöcke auf brauner Holzoberfläche

Und Finanzinstrumente, Finanzdienstleistungen werden mit FIDLEG geregelt:

  • Beteiligungspapiere (Aktien, aktienähnliche Wertpapiere wie Partizipationsscheine, die zum Bezug von Dividenden und/oder Stimmrechten berechtigen, oder in Beteiligungspapiere wandelbare Wertpapiere);
  • Schuldtitel: Wertpapiere, die nicht als Dividendenwerte eingestuft sind;
  • Anteile an Organismen für gemeinsame Anlagen;
  • strukturierte Produkte;
  • Derivate;
  • private Investitionsstrukturen;
  • Einlagen, deren Rückzahlungswert oder Zinssatz risiko- oder preisabhängig ist, ausgenommen solche, deren Zinssatz an einen Zinsindex gebunden ist;
  • Anleihen: Anteile an einer Gesamtanleihe, die einheitlichen Bedingungen unterliegen.

Wie wird der Finanzdienstleister seine Kunden informieren?

Die meisten der im Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen festgelegten Verpflichtungen gelten nicht für das institutionelle Kundensegment. Berufliche Erfahrung und regulierte Geschäfte unter einer Registrierungsstelle schützen die Bank.

Für den Kleinanleger ist der Kundenschutz von größerer Bedeutung. Die aufsichtsrechtliche Überwachung wird in den von der Bank veröffentlichten und an die Privatkunden versandten Dokumenten organisiert. Berater, Bankangestellte und Compliance-Beauftragte werden auch von Dashboards mit allen relevanten Informationen profitieren, um Portfolios zu überprüfen, die nicht mit der Kundenschutzgrenze übereinstimmen. InvestGlass erstellt diese Dokumente und automatische Warnungen.

InvestGlass Risikoerkennung

Allgemeine Informationen und Handlungen der Finanzinstitute sollten offengelegt werden

Banken und Makler müssen ihre Aufsicht durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht "FINMA" aufzeichnen und nachweisen. Weitere Informationen finden Sie unter Laupenstrasse 27, CH-3003 Bern, Schweiz oder auf deren Website www.finma.ch.

Finanzdienstleistungen nach dem Schweizer Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG)

Die Finanzinstitute sollten dann die angebotenen Dienstleistungen für Privatkunden, Privatkunden, institutionelle Kunden, professionelle Kunden und ausländische Kunden darstellen. Zum Beispiel:

  • Diskretionäres Verwaltungsmandat - das Vermögen der Kunden wird mit einem Modellportfolio-Tool verwaltet. Das Anlageprogramm und das Rebalancing sind standardisiert.
  • Anlageberatungsmandate für ganze Portfolios liegen vor, wenn ein Finanzinstitut sich bereit erklärt, alle Anlageentscheidungen für einen Kunden zu treffen. Dazu gehört die Entscheidung, welche Wertpapiere zu kaufen oder zu verkaufen sind und wann diese Entscheidungen zu treffen sind. Beratungsmandate für Transaktionen liegen vor, wenn sich ein Finanzinstitut bereit erklärt, für einen Kunden Empfehlungen für bestimmte Transaktionen mit Finanzinstrumenten abzugeben. Hier kann die Beratungsabteilung Informationen, die direkt aus den CRM-Feldern kommen, mit einer FINSA-Klassifizierung sammeln, um die Eignung und entsprechende Unvereinbarkeiten zu erkennen. Wenn der Kunde damit einverstanden ist, kann der Berater eine Ausnahme anwenden, die wir Override nennen. Diese Überschreibungen werden im Kontaktbericht erfasst und aufgezeichnet.
  • Finanzinstitute, die andere Dienstleistungen als persönliche Finanzempfehlungen erbringen, wie z.B. die Entgegennahme und Übermittlung von Wertpapieraufträgen, sind verpflichtet, ihren Kunden diese Informationen offen zu legen. Diese Broschüre gibt einen Überblick über das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und darüber, wie die Bank die neuen Vorschriften einhalten wird.
  • Ein Lombardkredit ist eine Art kurzfristiger Kredit, und der Zinssatz ist in der Regel höher als bei anderen Krediten.
InvestGlass Angemessenheitsprüfung

Wer ist die Schlichtungsstelle des Finanzdienstleistungsgesetzes?

Es steht den Anlegern frei, sich an den Schweizerischen Bankenombudsmann zu wenden. Die Schlichtungsstelle, der die Banken angeschlossen sind, befindet sich am Bahnhofplatz 9, Postfach, CH-8021 Zürich, die Ombudsstelle. Das Schlichtungsverfahren sowie alle entsprechenden Informationen finden Sie auf der folgenden Website www.bankingombudsman.ch. Sie sind für das Schlichtungsverfahren zuständig.

Welche Kundensegmentierung ist definiert?

Nach dem Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen sind Banken und Broker als Finanzdienstleister verpflichtet, jeden ihrer Kunden einem der folgenden drei Segmente zuzuordnen:

  • Privatkunden, die gemeinhin als Endkunden bezeichnet werden,
  • professionelle Kunden oder institutionelle Anleger

Diese Klassifizierung erfolgt auf der Grundlage der folgenden Grundsätze 

  • Privatkunden sind Kunden, die weder professionelle noch institutionelle Anleger sind;
  • Professionelle Kunden sind Kunden wie Unternehmen mit professionellem Treasury, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und öffentlich-rechtliche Körperschaften, die über ein hohes Maß an Wissen und Erfahrung im Finanzbereich verfügen;
  • Institutionelle Kunden sind Kunden wie Banken, kollektive Kapitalanlagen, Versicherungsgesellschaften und andere Finanzintermediäre, die in der Schweiz oder im Ausland einer Aufsicht unterstellt sind und aufgrund ihres Status, ihrer Struktur und ihrer finanziellen Mittel in Finanzfragen als sehr versiert gelten.

Diese Definition kann von Bank zu Bank leicht unterschiedlich sein. Professionelle Kunden gelten als erfahrene Anleger, die aufgrund ihres Wissens und ihrer Erfahrung sowie ihrer Fähigkeit, finanzielle Verluste zu tragen, ein geringeres Maß an Anlegerschutz genießen als Privatkunden. 

Privatkunden genießen nach dem Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) das höchste Schutzniveau. Sie werden als Kunden definiert, die weder professionelle noch institutionelle Anleger sind.

Die Senkung des Schutzniveaus und die Änderung der Einstufung als professioneller Kunde oder institutioneller Kunde verändern den Kundenschutz.

Wenn Kunden, die als Privat- oder Geschäftskunden eingestuft sind, in ein Segment eingestuft werden möchten, das ein geringeres Schutzniveau bietet, und sie die diesbezüglich festgelegten Bedingungen erfüllen, sollten sie ihren Bankberater oder Vertrieb informieren. Er wird ihnen ein Opting-out-Formular für die Klassifizierung aushändigen. Dies wird sich auf die Eignungs- und Angemessenheitsprüfung des Portfoliomanagement-Tools aus wirken und auch die Interaktion mit dem Kundenbetreuer wird anders aussehen. 

InvestGlass CRM

Die Überprüfung der Eignung und Angemessenheit ist der zentrale Mehrwert der InvestGlass Swiss Cloud Solution

Diskretionäre Vermögensverwaltungsmandate

Erteilt ein Kunde der Bank ein Vermögensverwaltungsmandat mit Ermessensspielraum, stellt die Bank sicher, dass die vom Kunden gewählte Anlagestrategie dem Risikoprofil des Kunden entspricht. Das Risikoprofil ist ein Schlüsselfaktor in der Beziehung und basiert auf den vom Kunden mitgeteilten Informationen über seine persönlichen Umstände, seine Anlageziele und seine Risikobereitschaft. Es ermöglicht der Bank, sich ein Bild von den Bedürfnissen des Kunden zu machen und eine Anlagestrategie zu empfehlen, die diesen Bedürfnissen am besten entspricht. Daher ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Kunden vollständige und korrekte Informationen übermitteln. Das Risikoprofil wird von der Bank in Zusammenarbeit mit dem Kunden regelmäßig überprüft. Diese Eignungselemente werden zunächst in den digitalen Erfassungsformularen von InvetGlass erfasst, die alle Ergebnisse im CRM aufzeichnen.

InvestGlass CRM ist für die FINSA-Automatisierung konzipiert

Beratungsmandate für ein ganzes Portfolio

Bei Beratungsmandaten für ganze Portfolios stellt die Bank die Eignung der Anlagestrategie ebenso sicher wie bei Vermögensverwaltungsmandaten mit Verwaltungsvollmacht. 

Bei jeder Anlageberatung in Bezug auf ein von der Bank angebotenes Finanzinstrument prüft die Bank erstens, ob das Finanzinstrument im Hinblick auf die vereinbarte Anlagestrategie geeignet ist, und zweitens, ob der Kunde über ausreichende Kenntnisse verfügt, um die mit dem betreffenden Instrument verbundenen Risiken zu verstehen (Prüfung der Angemessenheit). Falls erforderlich, warnt die Bank ihren Kunden, wenn das Finanzinstrument in seinem speziellen Fall nicht geeignet oder angemessen ist. Diese Faktoren werden von der Bank für ihre Privatkunden dokumentiert.

InvestGlass Gesundheitscheck

Mandate für Beratungstransaktionen

Bei der von einem Kunden gewünschten Beratung zu einem Geschäft mit einem von der Bank angebotenen Finanzinstrument prüft die Bank, ob der Kunde in der Lage ist, die mit diesem Finanzinstrument verbundenen Risiken zu verstehen. Falls erforderlich, warnt die Bank ihren Kunden, wenn das Finanzinstrument in seinem speziellen Fall nicht geeignet ist.

Im Falle eines Mandats für ein Beratungsgeschäft prüft die Bank jedoch nicht, ob das Geschäft geeignet ist, da sie das Risikoprofil des Kunden oder sein Portfolio nicht kennt.

Transaktionsausführung (ohne Beratung)

Liegt kein Vermögensverwaltungs- oder Beratungsmandat vor, führt die Bank keine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung durch, wenn sie einen von einem Kunden übermittelten Auftrag für Finanzinstrumente ausführt, unabhängig davon, ob es sich um einen Privatkunden oder einen professionellen Kunden handelt). Bei der Ausführung von Geschäften ohne Beratung weist die Bank ihren Kunden ausdrücklich darauf hin, dass die Bank keine Eignungs- oder Angemessenheitsprüfung durchführt, unabhängig davon, ob es sich um einen privaten, professionellen oder institutionellen Kunden handelt. Die Bank wiederholt diese Warnung in keiner späteren Phase des Vertragsverhältnisses.

Kunden, die über einen externen Vermögensverwalter handeln (Gérant indépendant, IFA)

Wenn ein Kunde einen externen Vermögensverwalter mit der Verwaltung der der Bank anvertrauten Vermögenswerte beauftragt, fungiert die Bank als Depotbank und führt die vom Kunden oder seinem externen Verwalter mitgeteilten Anlageaufträge je nach Bedarf auf der Grundlage der vom Kunden an den externen Verwalter erteilten Vollmacht aus.

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InvestGlass macht die Interaktion mit Kunden einfach und reibungslos

Angemessenheit im Falle eines Lombardkreditantrags

Die Bank informiert über die spezifischen Risiken bei der Verwendung von Lombardkrediten. Wenn der professionelle Kunde oder der Privatkunde ein Vermögensverwaltungsmandat oder ein Beratungsmandat hat, berät die Bank auch darüber, ob der von ihm gewünschte Kreditbetrag angemessen ist. Entspricht das Risikoprofil aufgrund der Kredithöhe nicht mehr dem ursprünglich vereinbarten, informiert die Bank den Kunden und prüft gemeinsam mit ihm die Situation, um alternative Lösungen zu prüfen.

Finanzielle Beziehungen zu Dritten und Verwaltungsgesellschaften

Bei beratenden Transaktionsmandaten oder Transaktionsausführungen ohne Beratung erhält die Bank von Drittunternehmen Entschädigungen im Zusammenhang mit dem Erwerb von kollektiven Kapitalanlagen. Die Bank behält diese Beträge ein und informiert den Kunden über Art und Höhe der erhaltenen Vergütungen. Daher wird ein Kundenportal benötigt, um die Übermittlung einer großen Menge an Informationen zu erleichtern. InvestGlass kann zum Beispiel für die Erfassung von Informationen zu strukturierten Produkten genutzt werden.

Wenn der Kunde ein Vermögensverwaltungsmandat oder ein Beratungsmandat für ein ganzes Portfolio erteilt hat, erhält die Bank diese Zahlungen nicht oder schreibt sie dem Kunden in vollem Umfang wieder gut. Die zurückerstatteten Beträge werden auf dem jährlichen Kontoauszug innerhalb der Portfolioverwaltungsansicht ausgewiesen.

Die Portfolioansicht kann an die Bedürfnisse professioneller Kunden oder von Privatkunden angepasst werden.

Beste Ausführung von Kundenaufträgen

Die Bank hat alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das bestmögliche Ergebnis bei der Ausführung von Kundenaufträgen zu erzielen, sei es in Bezug auf Preis, Kosten, Geschwindigkeit, Wahrscheinlichkeit der Ausführung und Abwicklung, Umfang, Art des Auftrags oder andere Überlegungen, die bei der Ausführung von Aufträgen eine Rolle spielen, was wir als Ausführungsfaktoren bezeichnen. InvestGlass ist mit einem Auftragsverwaltungssystem eines Drittanbieters verbunden. Diese Maßnahmen gelten unabhängig davon, ob ein Auftrag von der Bank ausgeführt oder an einen Dritten zur Ausführung weitergeleitet wird.

In der Regel wird dem Preis und den Kosten besondere Aufmerksamkeit gewidmet, um das bestmögliche Ergebnis zu gewährleisten. Bei bestimmten Aufträgen, Finanzinstrumenten, Märkten oder Marktbedingungen können jedoch andere Ausführungsfaktoren ebenso wichtig sein oder Vorrang vor dem Preis haben, um die bestmögliche Ausführung zu gewährleisten.

Basisinformationsblatt und Kollektivanlagengesetz KAG

Das Basisinformationsblatt, das Basisinformationsdokument (oder ein gleichwertiges Dokument, das in Übereinstimmung mit den europäischen Gesetzen und Vorschriften veröffentlicht wird), enthält Informationen über die wichtigsten Elemente bestimmter Finanzinstrumente, darunter:

- den Namen des Instruments;

- die Art der Investition;

- die mit der Investition verbundenen Risiken;

- wie Sie sich im Falle eines Problems an die zuständige Behörde wenden können.

Der europäische KIID-Fonds enthält alle Informationen, die Sie über ein Finanzprodukt wissen müssen. Dazu gehören der Name des Produkts, die Art der Anlage, die mit der Anlage verbundenen Risiken und wie Sie sich im Falle eines Problems an die zuständige Behörde wenden können.

Kollektive Kapitalanlagen (KAG) sind Anlageprodukte, die es Anlegern ermöglichen, ihr Geld mit anderen Anlegern zusammenzulegen, um in ein breites Spektrum von Vermögenswerten zu investieren. Diese Systeme können offen oder geschlossen sein.

Vielleicht interessiert es Sie auch, dass die Verwalter von Vermögenswerten betrieblicher Altersversorgungssysteme, die bisher von der Occupational Pension Supervisory Commission (OPSC) beaufsichtigt wurden, nun der Aufsicht der FINMA unterliegen.

Die InvestGlass-Kontaktberichte sind so aufgebaut, dass sie diese KIIDs und Basisinformationsblätter speichern. InvestGlass CRM - Das Kampagnentool sendet Ihrem Kunden eine E-Mail mit dem PDF der KIID und dem Basisinformationsblatt, das in der Kundendatei gespeichert wird.

InvestGlass E-Mail & Kampagne

Risiken im Zusammenhang mit Finanzinstrumenten und FINSA

Die Bank muss alle ihre Kunden über die mit Finanzinstrumenten verbundenen Risiken informieren. Eine von der Schweizerischen Bankiervereinigung herausgegebene Broschüre mit dem Titel "Risiken beim Handel mit Finanzinstrumenten" wird dem Privatkunden und dem professionellen Kunden bei der Kontoeröffnung und jederzeit auf Anfrage zur Verfügung gestellt. Diese Informationen sind auch auf der Internetseite der Schweizerischen Bankiervereinigung unter folgender Adresse abrufbar: www.swissbanking.ch/en/downloads

Darüber hinaus stellt die Bank allen Kunden ihre Broschüre "Informationen über die Risiken bei Geschäften mit standardisierten und nicht standardisierten Derivaten/strukturierten Produkten und Investmentfonds mit besonderen Risiken" zur Verfügung, in der die für bestimmte spezifische Finanzinstrumente geltenden Risiken dargelegt werden. Die Bank sollte im CRM-Kunden auch die persönliche Ausbildung, Berufserfahrung oder vergleichbare Erfahrungen im Finanzsektor hinterlegen, auch wenn die meisten der im Bundesgesetz über Finanzdienstleistungen festgelegten Verpflichtungen nicht auf dieses professionelle Kundensegment anwendbar sind.

Informationen über Kosten und Gebühren

Mit den Portfoliomanagement-Tools von InvestGlass können Banken und Makler alle Kosten und Gebühren im Zusammenhang mit den von ihnen angebotenen Finanzdienstleistungen mitteilen. Die Gebührenordnung ist in einem Dokument enthalten, das allen neuen Kunden vor der Erbringung der betreffenden Dienstleistung zur Verfügung gestellt wird. Das Dokument ist jederzeit auf Anfrage erhältlich. Die Mitteilung kann dem Privatkunden per SMS, E-Mail oder über das InvestGlass-Kundenportal übermittelt werden.

InvestGlass kann dabei helfen, den FINSA-Prozess zu automatisieren, indem es ein CRM bereitstellt, das alle erforderlichen Informationen und Unterlagen enthält. Das CRM von InvestGlass wurde entwickelt, um den Prozess der Informationssammlung und -organisation zu rationalisieren, und es enthält eine Fülle von Funktionen, die die Einhaltung der FINSA-Vorschriften erleichtern. InvestGlass ermöglicht es den Anwendern zum Beispiel, Interaktionen mit Kunden zu verfolgen, Kundendokumente zu verwalten und Berichte zu erstellen. Darüber hinaus ist das CRM von InvestGlass in das Online-Archivierungssystem von FINSA integriert, was die Einreichung konformer Berichte erleichtert. Dadurch kann InvestGlass den Prozess der Einhaltung der FINSA-Anforderungen erheblich vereinfachen.

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